Samstag, 12. Mai 2012

Geschäftsbedingungen


Geschäfts-Bedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen im Online-Shop „EMGOLDEX


Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme am Marketing-Programm „Goldex“ – Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen


Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ spiegeln die Vereinbarung zwischen dem Unternehmen EMGOLDEX und dem Käufer, Auftraggeber der Bestellung, zur Teilnahme am Marketing-Programm Goldex, wieder.

Die Zustimmung bzw. Annahme der Vereinbarung ermöglicht:

- jedem Käufer, dem Auftraggeber der Bestellung, am Marketing-Programm Goldex teilzunehmen und eine Vergütung vom Unternehmen „EMGOLDEX“ für erfolgreiche Werbung der Waren und dessen Dienstleistungen, welche über den Online-Shop vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, zu erhalten.

- dem Unternehmen „EMGOLDEX“ aus Verkäufen von Waren und Dienstleistungen, über das Internet, Einkünfte zu erhalten.

Zur Teilnahme am Marketing-Programm Goldex sollte der Käufer:

- sich im Online-Shop registrieren

- eine Bestellung für den Kauf von Waren und Dienstleistungen in Höhe von 7.000,00 € abschließen, inklusive der Bearbeitungs-Gebühr von 7%

- Zahlung der Kupon-Bestellung

Die Kupon-Bestellung ist ein Zahlungsmittel innerhalb des Systems.

Die Kupon-Bestellung enthält einen Goldbarren in der Gewichtsgröße von 1 Gramm, die Vorauszahlung für die Investitions-Goldbarren bis zu einem Gewicht von 100 Gramm und die Gebühr für den Internet-Service.

Die Kosten der Kupon-Bestellung für den „Einleitenden Tisch“ betragen 150,00 €, inklusive 20,00 € Gebühren für den Internet-Service.

Die Kosten der Kupon-Bestellung für den „Haupttisch“ betragen 540,00 €, einschließlich 40,00 € Gebühr für den Internet-Service, innerhalb der Durchläufe von 2 Haupttischen.

Im Rahmen des Marketing-Programms Goldex steht dem Käufer nur eine Bestellung von Anlagegold im Online-Shop in Höhe von 7.000,00 € zu. Nach erfolgreichem Abschluss einer Bestellung, kann der Käufer eine neue Bestellung erteilen oder an die vorherige anknüpfen.

Business-Model des Marketing-Programm Goldex:

Das Goldex Marketing-Programm wurde zur Unterstützung derjenigen entwickelt, die danach streben, die Produkte des Unternehmens über den Online-Shop auf der ganzen Welt zu vertreiben und von der Gesellschaft, für Werbung und Gewinnung neuer Kunden, eine Bonus-Vergütung zu erhalten. Eine obligatorische Bedingung ist, dass die für Werbemaßnahmen und die Gewinnung neuer Kunden zustehende Bonus-Vergütung nur für den Kauf von Goldbarren verwendet werden kann.

Das Business-Modell des Marketing-Programms Goldex besteht aus zwei Tischen:
- Einleitender Tisch

- Haupttisch

Der Einleitende Tisch der Bestellungen wurde für den Eintritt in den Haupttisch erstellt.

Der Haupttisch der Bestellungen ist dafür da, um Kredit-Boni zu erhalten und neue Bestellungen damit zu bezahlen. Um die Bestellung vollständig abschließen zu können, muss der Auftraggeber der Bestellung mindestens zwei Zyklen des Haupttisches durchlaufen haben.

Bestellungen mit Zahlungen i. H. von 150,00 € werden dem „Einleitenden Tisch“ der Bestellungen eingeordnet.

Bestellungen mit Zahlungen i. H. von 540,00 € werden dem „Haupttisch“ der Bestellungen eingeordnet.

Das Prinzip der Tisch-Verläufe 

Ein Tisch-Verlauf besteht aus vier Ebenen, auf denen 15 Bestellungen von Käufern platziert werden. Die Ebenen sind von oben nach unten angeordnet. Die Platzierungen von Käuferaufträgen werden unter Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge der Empfehlungen von links nach rechts angeordnet.

1 Ebene besteht aus 8 Aufträgen
2 Ebene besteht aus 4 Aufträgen
3 Ebene besteht aus 2 Aufträgen
4 Ebene besteht aus 1 Auftrag

Alle eingehenden Kundenaufträge werden auf der ersten Ebene platziert.

Sobald 8 Aufträge der Käufer, durch Neubestellungen, die erste Ebene desTisches füllen, spaltet sich der Tisch in zwei symmetrische Tische. Der Käuferauftrag geht in die 2. Ebene. Auf den ersten Ebenen der neu entstandenen Tische, werden jeweils 8 neue Plätze für neue Kundenaufträge, generiert.

Sobald die Füllung, der neu entstandenen 8 Plätze in der ersten Ebene der Tische, erfolgreich erreicht wurde, kommt es wieder zu einer Tisch-Spaltung in zwei symmetrische Tische und der Käufer geht auf Ebene 3 über. Dann wird die Neubesetzung der ersten Ebene von 8 Plätzen mit Kundenaufträgen gefüllt und der Käufer gelangt nach erneuter Tisch-Spaltung auf die 4. Ebene.

Bei der nächsten Teilung des Tisches gehen auf den Käufer Kredit-Boni über und der Kunde gelangt automatisch:

- vom „Einleitenden Tisch“ in den 1. Haupttisch

- vom ersten Haupttisch in den 2. Haupttisch und am Ende des 2-. Haupttisches gehen wieder Kredit-Boni auf den Kunden über. 

Für die erhaltenen Kredit-Boni werden für den Auftraggeber der Bestellung Goldbarren gekauft. Kredit-Boni und Euro stehen im Verhältnis 1:1 zueinander (1 Kredit Bonus = 1 Euro).

„Einleitender Tisch“ der Bestellungen 


Der „Einleitende Tisch“ soll dem Auftraggeber der Bestellung den Übergang in den Haupttisch ermöglichen. „Der Einleitende Tisch“ füllt sich. Zum Durchlaufen des Einleitenden Tisches gibt es keine zwingende Voraussetzung, zwei neue Aufträge zu gewinnen. Der Auftraggeber kann neue Kunden sowohl für den Einleitenden Tisch, als auch für den Haupttisch gewinnen. Neu gewonnene Kunden werden in Zukunft beim Durchlaufen des Haupttisches berücksichtigt.

Wenn der Auftraggeber der Bestellung den Einleitenden Tisch durchlaufen hat, erhält dieser einen Kredit-Bonus i. H. von 1.040,00 Kredit-Boni, von denen 73 Kredit-Boni (7%) als Gebühr für die Bearbeitung der Bestellung abgezogen werden, 540 Kredit-Boni werden für den Übergang in den Haupttisch abgezogen.

Für die restlichen 427 Kredit-Boni werden für den Auftraggeber der Bestellung Goldbarren gekauft, die er behalten oder an das Unternehmen wiederverkaufen und dafür Geld erhalten kann.

Bedingungen und Verfahren für die Berechnung der Kredit-Boni im Haupttisch

Mindest-Voraussetzungen für den Erhalt von Kredit-Boni:


Der Auftraggeber der Bestellung sollte mindestens für zwei neue Kundenaufträge für den Haupttisch sorgen. Diese Aufträge werden in allen nachfolgenden Zyklen berücksichtigt.

Zum vollständigen Abschluss der Bestellung müssen zwei Zyklen (Zwei Haupttische) durchlaufen werden.
Um eine maximale Belohnung von 3.500,00 Kredit-Boni pro Haupttisch zu erhalten, muss der Auftraggeber der Bestellung für mindestens zwei neue Kunden auf der 1. oder 2. Ebene des 1. Haupttisches sorgen.

Wenn diese Bedingung erfüllt worden ist, bekommt der Käufer am Ende eines jeden Haupttisches die anfallenden Kredit-Boni i. H. von 3.500,00, von dem 245 Kredit-Boni (7%) als Gebühr für die Bearbeitung der Bestellung abgezogen werden. Für die restlichen 3.255 Kredit-Boni werden für den Käufer Goldbarren gekauft.

Nach Abschluss der Bestellung kann der Käufer eine neue Bestellung tätigen oder die bestehende Bestellung verlängern, indem er 540,00 Kredit-Boni reinvestiert. Die Teilnahme des Auftraggebers am Marketing-Programm Goldex wird verlängert. Die vorher geworbenen Kunden werden bei der anschließenden Berechnung von Kredit-Boni berücksichtigt.

Besondere Bedingungen für die Berechnung von Kredit-Boni auf dem Haupttisch

Besondere Bedingungen für die Berechnung von Kredit-Boni gelten nur dann, wenn der Käufer keine zwei neuen Aufträge auf der 1. oder 2. Ebene des 1. Haupttisches angezogen hat.

Dem Käufer werden Kredit-Boni berechnet. Die Höhe dieser ist davon abhängig auf welcher Ebene sich der Käufer, zum Zeitpunkt des Eingangs der mindestens zwei neuen Kunden, befindet. Die Kunden werden bei jedem Haupttisch berücksichtigt.
Die Zahl der zustehenden Kredit-Boni für einen der beiden neuen Kunden:
- Neuer Kunde wird auf der 1 oder 2 Ebene geworben – 1.750,00 Kredit-Boni
- Neuer Kunde wird auf der 3 Ebene geworben – 1.250,00 Kredit-Boni
- Neuer Kunde wird auf der 4 Ebene geworben – 750,00 Kredit-Boni

Bei nur einem neuen Kunden oder gar keinem geworbenen Kunden auf jeder Ebene des gesamten Zyklus (zwei durchlaufene Haupttische), werden dem Käufer keine Kredit-Boni berechnet. Dieser Zyklus gilt als nicht erledigt/erfüllt. Kredit-Boni werden nicht gewährt.

Die bestehende Bestellung wird verlängert, was bedeutet, dass eine automatische Platzierung der Bestellung des Käufers auf den Anfang des nächsten Haupttisches erfolgt, bis die Anzahl der geworbenen Kunden (also mindestens zwei) erreicht wird. Der Auftrag des Käufers bewegt sich erneut in Richtung der Vergütung. Der vorher gewonnene Kunde bleibt Ihnen dabei erhalten und wird bei den folgenden Zyklusdurchläufen mit berücksichtigt.

Im 2. Haupttisch werden die Kredit-Boni unter Berücksichtigung der Ergebnisse des 1. Haupttisches bestimmt.

Wenn der Käufer zwei neue Kunden geworben hat, während sich der Käufer auf der 1. oder 2. und auf der 3. oder 4. Ebene des 1. Haupttisches befand, dann benötigt der Käufer nur noch einen weiteren Kunden, welchen der Käufer wirbt während er sich auf der 1. oder 2. Ebene des 2. Haupttisches befindet, um den 2. Haupttisch erfolgreich zu durchlaufen und eine maximale Belohnung für den 2. Haupttisch (also 3.500 Kredit-Boni) zu erhalten.

Wenn im 1. Haupttisch zwei neue Aufträge auf der 3. und 4. Ebene angezogen wurden, dann muss der Käufer im 2.Haupttisch zwei neue Aufträge auf der 1. oder 2. Ebene vollenden, um den 2. Haupttisch erfolgreich abzuschließen und eine maximale Belohnung mit zwei neuen Kunden, die auf der 1. bzw. 2. Ebene geworben wurden, zu bekommen.

Wenn dem Käufer nicht die maximale Belohnung nach dem Durchgang von zwei Haupttischen gutgeschrieben wird, hat dieser das Recht, seine Bestellung durch eigene Geldmittel bis zur Gesamtsumme abzuschließen und Goldbarren zu erhalten oder die bereits vorhandenen Goldbarren aus dem Depot zu erhalten oder diese wieder an das Unternehmen zu verkaufen. Die Bestellung gilt als abgeschlossen. Der Käufer kann eine neue Bestellung durch Re-Investition von 540,00 Kredit-Boni für weitere 2 Haupttische ordern.

Leader-Programm 
Der Käufer erhält einen zusätzlichen Bonus (Bonus-Einheiten), wenn unter dem Käufer zwei neue direkt angezogene Aufträge (im ersten Zyklus) Kredit-Boni erhalten und unter jedem von ihnen weitere zwei Aufträge (im ersten Zyklus) Kredit-Boni gutgeschrieben bekommen.

Der Käufer beginnt sich im Leader-Programm zu bewegen und sich an den Gewinnen im Online-Shop zu beteiligen.

Die Bonus-Einheiten sind nur für den Erwerb von Anlagegold bestimmt.

Die Bonus-Einheiten im Leader-Programm werden dem Käufer für Kundenaufträge mit Hilfe der folgenden Formel berechnet:

Die Anzahl der Kredit-Boni für einen neuen Auftrag nach Abschluss eines jeden Haupttisches, durch eine Konstante 500 geteilt.

Das Leader-Programm hat 12 Ebenen, welche von unten nach oben angeordnet sind:

12. Ebene 200.000 Einheiten 32,0 Kredit-Boni
11. Ebene 100.000 Einheiten 31,0 Kredit-Boni
10. Ebene 500.000 Einheiten 29,5 Kredit-Boni
9. Ebene 25.000 Einheiten 27,5 Kredit-Boni
8. Ebene 10.000 Einheiten 25,0 Kredit-Boni
7. Ebene 5.000 Einheiten 22,5 Kredit-Boni
6. Ebene 2.500 Einheiten 20,0 Kredit-Boni
5. Ebene 1.000 Einheiten 17,5 Kredit-Boni
4. Ebene 500 Einheiten 15,0 Kredit-Boni
3. Ebene 250 Einheiten 12,5 Kredit-Boni
2. Ebene 100 Einheiten 10,0 Kredit-Boni
1. Ebene 7,5 Kredit-Boni

Beispiel: Die Bestellung des Käufers ist auf der ersten Ebene des Leader-Programms
3500/500 = 7,0 x 7,5 Einheiten = 52,50 Bonusguthaben  

Verkauf, Lagerung und Auslieferung von Gold
Der Käufer hat das Recht:

1. die Goldbarren wieder an die Gesellschaft zum Tagespreis zu verkaufen.
2. die Goldbarren in einem zertifizierten Depot zu verwahren.
3. die Goldbarren als versichertes Paket per DHL zu erhalten, oder diese persönlich aus dem Depot abzuholen.

Der Käufer trägt alle anfallenden Versandkosten für den Transport von Goldbarren.
Die Versandkosten richten sich nach den gültigen Preisen der Postannahmestellen. Geschätzter Versand: Deutschland - 10,00 €, innerhalb der EU - 35,00 €, außerhalb der EU - 45,00 €.
In jenen Ländern, in denen die Edelmetalle Steuern und Einfuhrzöllen unterliegen, trägt der Käufer die Verantwortung und Kosten für die Lieferung der Bestellung. Trifft auf Deutschland nicht zu.

Gebühren für die Lagerung von Gold in einem spezialisierten Depot betragen 1,2% im Jahr oder 0,1% pro Monat vom Goldbarrenwert des Käufers.
Das Lagergeld wird am ersten eines jeden Monats für die Goldbarren berechnet, die zu diesem Tag im Lager gelagert werden.
Goldbarren mit einem Gewicht von 1 Gramm, welche bei der Kupon-Bestellung gekauft werden, werden bis zum ersten Kredit-Bonus kostenlos gelagert.

Widerrufsrecht der Bestellung.

Der Käufer der Bestellung in dem Programm Goldex hat das Recht, seine Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen nach Versendung des Online-Auftrags zu stornieren. Stornierungen müssen über E-Mail erfolgen.

Nach Ablauf dieser Frist, wenn die Bestellung des Käufers sich noch auf der 1. Ebene des Einleitenden Tisches oder auf der 1. Ebene des ersten Haupttischesbefindet, kauft das Unternehmen Goldbarren für den Käufer und schickt diese an den Käufer. Der Käufer kann die Goldbarren wieder an das Unternehmen verkaufen oder zur Verwahrung im Depot lassen.

Die Kosten für Lagerung und Auslieferung trägt der Käufer.

Der Käufer kann zu jedem Zeitpunkt der Bestellung, Geldmittel bis zur vollen Kaufsumme der Bestellung einzahlen und dafür Anlagegold erhalten.

In allen anderen Fällen zahlt der Käufer alle Stornogebühren für die Abwicklung der Bestellung.

Widderufsfrist
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Käufer die elektronische Bestellung im Online-Shop EMGOLDEX abgeschlossen hat und der Auftrag auf dem Tisch platziert wurde.

Steuern
Der Käufer ist allein für die Zahlung von Steuern aus Gewinnen an der Teilnahme am Programm Goldex verantwortlich.

Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen durch die Gesellschaft über das Internet
1. In der Vereinbarung werden folgende Begriffe und Definitionen verwendet:


1.1. Die Vereinbarung - die Vereinbarung wird für die Erbringung von Dienstleistungen durch die Gesellschaft über das Internet und die Erbringung von Dienstleistungen für die Lieferung und Lagerung von Goldbarren getroffen. Dienstleistungen - Annahme und Bearbeitung der Bestellungen (Einkauf) und Verkauf von Anlagegold, nach den allgemein gültigen Geschäftsbedingungen, sowie Kontrolle über die Ausführung von Aufträgen und den Einsatz von Werbemitteln im Sinne der Marketing-Aktivitäten. Die Vereinbarung ist in elektronischer Form auf der Website der Gesellschaft für jeden zugänglich ausgestellt worden und wird ebenfalls elektronisch, zwischen der Gesellschaft und dem Käufer, dem Auftraggeber der Bestellung, geschlossen.
1.2. Gesellschaft - Online-Shop EMGOLDEX Ltd, Registriernummer IC/2681/10, mit dem Sitz in Sheikh Zaued Road, Jumairah Lake Towers, Indigo Tower, 704, Postfach 340531, Dubai, UAE, hat diese Vereinbarung mit dem Käufer, dem Auftraggeber der Bestellung, geschlossen.
1.3. Der Käufer - Auftraggeber der Bestellung, ist eine natürliche oder juristische Person.
1.4. Parteien - Das Unternehmen und der Käufer, Auftraggeber der Bestellung.
1.5. Website - Die Website der Gesellschaft, ist im Internet unter www.emgoldex.com abrufbar und verfügt über eine Systemsteuerung.
1.6. Systemsteuerung - die Schnittstelle auf der Website stellt das Unternehmen dem Käufer zur Verfügung, um Bestellungen auszuführen und deren Umsetzung und Überwachung, sowie weitere häufig genutzte Dienste, zu gewährleisten.
1.7. Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen - Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung sind auf der Website verfügbar und gelten als Regeln, welche zwischen der Gesellschaft und dem Käufer für unternehmerische Transaktionen und Beziehungen vereinbart werden. Der Käufer verpflichtet sich bei Abschluss der Vereinbarung diese zu beachten.

2. Gegenstand der Vereinbarung, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien


2.1. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung erteilt die Gesellschaft dem Käufer das Recht, die Internet-Dienste der Gesellschaft, für den Einkauf bzw. Bestellungen, sowie den Verkauf von Goldbarren, mit Hilfe der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten technischen Mitteln/Instrumente, zu verwenden.
2.1.1. Kaufpreis - der Verkauf von Goldbarren und der Preis für die Dienstleistungen des Unternehmens sind auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und können gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen variieren.
2.1.2. Das Unternehmen bietet die Lieferungen und Zustellungen von Goldbarren als versicherte Wertsendung/Paket an. Auf Anfrage des Käufers verwahrt das Unternehmen die Goldbarren in einem zertifizierten Depot für Edelmetalle. Für die Anlieferung und Lagerung des Edelmetalls zahlt sein Besitzer, der Kunde. Nur nach Vereinbarung bzw. Absprache kann das Edelmetall aus dem Depot abgeholt werden.
2.2. Für die Bereitstellung bzw. Nutzung der Systemsteuerung und der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten technischen Mittel, zwecks Ausführung von Aufträgen und der Werbevermarktung, verpflichtet sich der Käufer dem Unternehmen für jeden abgeschlossenen Zyklus des „Einleitenden Tisches“ eine Gebühr i.H.v. 20,-€ oder des „Haupttisches“ eine Gebühr i.H.v. 40,-€ zu entrichten.
2.2.1. Das Unternehmen verpflichtet sich, nach der Zahlung der Gebühr, dem Zahlenden in seiner Toolbar technische Mittel zur Umsetzung der Käufe, Verkäufe von Anlagegold, sowie Kontrolle der Durchführung von Bestellungen neuer Käufer und Umsetzung von Werbe-Marketing-Aktivitäten, nach den allgemeinen Verkaufsbedingungen, zur Verfügung zu stellen.
2.3. Für Werbung und Gewinnung neuer Kunden ist die Gesellschaft verpflichtet, an den Auftraggeber der Bestellung eine Vergütung zu zahlen, weiter im Text als Bonus-Vergütung genannt. Diese ist auf der Grundlage der geltenden Geschäfts- und Verkaufsbedingungen definiert.
2.4. Bei Verwendung der zur Verfügung gestellten Systemsteuerung und der durch die Gesellschaft gestellten Dienstleistungen, ist es dem Auftraggeber der Bestellung verboten, Werbeinformationen ohne die Zustimmung des Empfängers (Spam) zu verschicken. Der Begriff "Spam" wird als Werbebotschaft (d. h. E-Mail-Nachricht, welche der Produktvermarktung und dem Unternehmensbild dient), die automatisch und ohne Zustimmung des Empfängers verschickt wird, definiert.
2.5. Dem Auftraggeber der Bestellung ist es untersagt, obszöne, falsche oder irreführende Informationen über das Unternehmen und deren Dienstleistungen, sowie falsche Information über die Aktivitäten des Unternehmens und seiner Kunden, zu verbreiten. Ebenso ist der Auftraggeber der Bestellung verpflichtet, die in dieser Vereinbarung und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Anforderungen und Bestimmungen einzuhalten.
2.6. Werden zusätzliche Dienste der Gesellschaft genutzt, verpflichtet sich der Auftraggeber der Bestellung, die Vorschriften der Gesellschaft über die Verwendung der verfügbaren Dienste einzuhalten und übernimmt die gesamte Verantwortung für alle Schäden, die im Zusammenhang mit Missachtung von Regeln der Gesellschaft im Service-Tool entstehen können.

3. Die Zahlung der Gebühr für die Nutzung der Systemsteuerung, sowie Verwendung technischer Instrumente zur Durchführung von Geschäften, Ausführung und Verwaltung von Kundenaufträgen, erfolgt zum Zeitpunkt der Bestellung.
3.1. Die Gebühr für die Nutzung der Systemsteuerung, sowie der technischen Instrumente ist auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt. Beim Abschluss der Vereinbarung bestätigt der Auftraggeber der Bestellung, dass er über die Gebühren informiert und zur Zahlung dieser verpflichtet ist.
3.2. Das Unternehmen hat das Recht, Gebühren und allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen zu überarbeiten. Finden Änderungen statt, ist die Gesellschaft verpflichtet den Auftraggeber der Bestellung auf der Webseite oder durch andere Hilfsmittel zu informieren. Das Datum des Inkrafttretens der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Höhe der Gebühren, ist der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Webseite. Der Auftraggeber der Bestellung kann weiterhin die Systemsteuerung und die zur Verfügung gestellten technischen Instrumente mit der vorher geleisteten Gebührenhöhe bis zum Ende des Bestellprozesses, verwenden.
3.2.1. Ist der Auftraggeber der Bestellung nicht mit den Änderung der Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen oder der Höhe der Gebühren einverstanden, muss er das Unternehmen darüber per E-Mail innerhalb von 7 (sieben) Tagen, ab dem Tag des Inkrafttretens, informieren. Erhält die Gesellschaft in diesem Zeitraum keine Mitteilung des Auftraggebers der Bestellung, wird angenommen, dass dieser allen genannten Änderungen zustimmt.
3.2.2. Wenn der Auftraggeber der Bestellung nicht mit den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Höhe der Gebühren einverstanden ist, hat dieser das Recht, den laufenden Bestellprozess unter den alten Bedingung abzuschließen und einen neuen Bestellprozess abzulehnen.
3.3. Der Auftraggeber der Bestellung begleicht die Bestellsumme und Gebühr (130,-€+20.-€ oder 500,-€+40,-€) laut Rechnung der Gesellschaft. Der Käufer verpflichtet sich ausschließlich auf die in der Rechnung angegebenen Kontodaten zu überweisen, innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Vereinbarung.
3.4. Bei der Zahlung der Bestellsumme und der Gebühren, muss unbedingt im Ver-wendungszweck die Online-Shopping-Bestellnummer angegeben werden. Bei fehlender Angabe solcher Daten kann die Gesellschaft die Zahlung nicht zuordnen, sodass die Vereinbarung nicht zustande kommen kann, bis die korrekte Zahlung durch den Auftraggeber der Bestellung durchgeführt wird. Alle mit dieser Überweisung verbundenen Bankgebühren fallen zu Lasten des Auftraggebers der Bestellung.
3.5. Der Auftraggeber der Bestellung ist der alleinige Verantwortliche für die Richtigkeit der von ihm gemachten Zahlungen.
3.6. Die Zahlung wird als erfolgreich betrachtet, ab dem Zeitpunkt der Gutschrift des Betrages auf dem Konto der Gesellschaft.
3.7. Der Auftraggeber der Bestellung hat das Recht, mit Hilfe der Systemsteuerung die Rechnung auszudrucken. Auf Anfrage des Käufers kann die Rechnung bei Bezahlung einer Gebühr mit der Post an die gespeicherte Adresse geschickt werden.
3.8. Der Auftraggeber der Bestellung ist verpflichtet, seine E-Mails, sowie erhaltene Rechnungen des Unternehmens selbständig zu verwalten.
3.9. Im Falle eines Zahlungsverzugs von länger als 24 Stunden, kann die Gesellschaft die bestehende Vereinbarung, ohne vorherige Ankündigung, kündigen. In diesem Fall wird die Bestellung storniert.

4. Beilegung von Streitigkeiten aus dem Vertrag, Haftung für Vertragsbruch


4.1. Die Aktivitäten des Unternehmens werden durch die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit desselben, werden durch das Amtsgericht München in Deutschland entschieden.
4.2. Der Auftraggeber der Bestellung haftet für die Verletzungen dieser Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Aushandlung von Handels-abkommen. Außerdem haftet dieser für alle entstanden Schäden, die der Gesellschaft entstehen können, in Folge von Verletzung dieser Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Aushandlung von Handelsabkommen.
4.3. Im Falle der Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber der Bestellung beim Abschluss von Handelsgeschäften, ist es der Gesellschaft gestattet, ohne vorherige Ankündigungen, sofort zu kündigen. In diesem Fall kann die zuvor gezahlte Gebühr nicht zurückerstattet werden. Ebenso wird das Unternehmen davon befreit, dem Auftraggeber der Bestellung die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zustehende Bonus-Vergütung zu zahlen. Der Auftraggeber der Bestellung ist verpflichtet, die Verpflichtungen aus der Vereinbarung auf eigene Kosten bis zum Schluss durchzuführen.
4.4. Das Unternehmen ist nicht für Verluste verantwortlich. Inbegriffen sind direkte Schäden, Folgeschäden und nicht erhaltene Gewinne, welche beim Auftraggeber der Bestellung bei der Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Internetdienstleistungen, Systemsteuerung und der technischen Mittel, entstehen könnten.

5. Höhere Gewalt


5.1. Beide Parteien sind nicht für das teilweise oder vollständige Scheitern der Verpflichtungserfüllung aus diesem Vertrag verantwortlich, wenn das Scheitern auf eine höhere Gewalt, nach Abschluss der Vereinbarung, zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt werden außerordentliche Ereignisse, wie Naturkatastrophen, Krieg, militärische Aktionen jeglicher Art, Erdbeben, Hurrikane und andere außergewöhnliche Ereignisse, die nicht vorhersehbar waren oder durch angemessene Maßnahmen verhindert werden konnten, angesehen. 
5.2. Sollte eine der Parteien nicht in vollem Umfang oder teilweise ihren Verpflichtungen, aufgrund der im Absatz 5.1. definierten Umstände, nachkommen können, muss die Laufzeit für die Erfüllung der Verpflichtungen um den selben Zeitraum, wie die Dauer der besonderen Umstände, verlängert werden.
5.3. Wenn die in Absatz 5.1. definierten Umstände länger als zwölf Monate andauern, kann jede Partei diesen Vertrag kündigen. In diesem Fall hat keine der Parteien einen Anspruch auf Entschädigung für Verluste aus solch einer Kündigung.
5.4. Die Partei, die nicht in der Lage ist, ihrer Verpflichtungserfüllung im Rahmen dieser Vereinbarung, aufgrund der im Absatz 5.1. definierten Umstände, nachzukommen, muss unverzüglich die andere Vertragspartei schriftlich von dem Eintritt dieser Umstände, unter Angabe der Art der Umstände und ihre Auswirkungen auf die Fähigkeit, vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, informieren.

6. Abschluss der Vereinbarung, Ihre Gültigkeit und Kündigungsbestimmungen


6.1. Die Vereinbarung tritt in Kraft und wird für die Vertragsparteien verbindlich, ab dem Zeitpunkt der Bestätigung durch den Käufer in elektronischer Form – durch anklicken der Markierung auf der Unterseite des Vertrages „Ich stimme zu“, sowie ab dem Zeitpunkt, wo die Gesellschaft die Zahlung für die Bestellung und Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung, erhält. Die Vereinbarung kann auch schriftlich erfolgen. Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung wird durch die Anmeldeinformationen des Unternehmens festgesetzt.
6.2. Der Vertrag wird bis zur vollständigen Umsetzung der Bestellung von den Parteien geschlossen und kann automatisch um eine weitere, bezahlte Bestellung durch den Käufer, verlängert werden.
6.3. Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag vorzeitig durch eine schriftliche Mitteilung, zu kündigen. Die Mitteilung muss der anderen Partei mit einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen in Schriftform vorliegen.
6.4. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Vereinbarung durch den Käufer oder durch das Verschulden desselben, wird die bezahlte Gebühr nicht zurückerstattet.

7. Vertraulichkeitsbestimmungen


7.1. Als vertrauliche Informationen werden alle an die Gesellschaft übermittelten personenbezogenen Daten des Käufers im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung betrachtet, einschließlich der Informationen, die zwecks der Durchführung dieser Vereinbarung weitergegeben werden. Öffentlich zugängliche Informationen sind nicht vertraulich.
7.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.
7.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen auch durch bevollmächtigte Personen respektiert und geachtet wird und dass diese ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung die vertraulichen Informationen nicht an Dritte offen legen dürfen. 
7.4. Die Parteien vereinbaren, nur solchen autorisierten Personen vertrauliche Informationen offen zu legen, deren Aufgaben unter anderem die Entgegennahme und Prüfung dieser Informationen ist. Außerdem vereinbaren die Parteien, zu gewährleisten, dass alle oben genannte Personen über den vertraulichen Charakter von vertraulichen Informationen informiert werden.
7.5. Die Parteien vereinbaren, dass keiner von ihnen die vertraulichen Informationen für andere Zwecke einsetzten darf, als für die Zielerreichung im Rahmen dieser Vereinbarung.
7.6. Die Parteien vereinbaren, dass alle öffentlichen und an Dritte gerichteten Nachrichten, die zwischen den Parteien in Bezug auf Geschäfte oder bestehende Vereinbarungen, sowie auf den Inhalt und Art dieser Transaktionen oder Vereinbarungen, nur in einer Weise und in solchen Mengen erfolgen dürfen, sodass die Interessen beider Parteien nicht beeinträchtig werden.

8. Schlussbestimmungen


8.1. Diese Vereinbarung und die dazugehörigen Unterlagen enthalten das gesamte Spektrum der Vereinbarungen und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, die zwischen den Parteien in Bezug auf diese Vereinbarung geschlossen wurden.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht mehr gültig sein, müssen diese durch Andere gültige Bestimmungen ersetzt werden, welche so weit wie möglich dem gewünschten Ergebnis und dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmungen entsprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt keines Falls die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.
8.3. Diese Vereinbarung wird zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen und ist für beide Parteien und ihre Nachfolger bindend. Die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen 

Donnerstag, 10. Mai 2012

Träum nicht zu lange

по русски



Träum nicht zu lange, handle jetzt!

Wir leben in einem schnelllebigen Zeitalter. Das Leben beschert uns unerwartete und manchmal ausweglose Situationen – ein Verwandter benötigt dringend eine kostspielige Operation, eine gute Ausbildung der Kinder (oft im Ausland) ist notwendig – All dies stößt an die finanziellen Grenzen eines jeden von uns. Was tun?

Was kann besser sein als ein Internet Business mit garantierten Erträgen?

Die unzähligen Möglichkeiten eines lukrativen Einkommens, die uns viele Unternehmen im weltweiten Netz bieten, beeindrucken. Und wie erkennt man welche dieser Unternehmen ein tatsächlich stabiles Einkommen bietet?

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Viel Erfolg!